Der Bauleiter übernimmt die in der Norm S.I.A 118 beschriebenen Aufgaben der Bauherrschaft und gilt als persönlicher Berater derer und Fachmann in den verschiedensten Themen des Bauens.
Folgende Aufgaben zählen zu unserer Hauptaufgabe:
Kostenberechnungen
Submissionen, Vergaben und Werkverträge
Bauleitung vor Ort
Kostenkontrolle
Terminplanung und -Überwachung
Qualitätskontrolle
Abnahmen
Inbetriebnahme und Bauabrechnung
Ob private Bauherrschaft, Investoren oder öffentliche Hand, gerne beraten wir Sie in oben aufgezählten Themen.