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Bauleiter als Vertreter der Bauherrschaft

 
 

Der Bauleiter  übernimmt die in der Norm S.I.A 118 beschriebenen Aufgaben der Bauherrschaft und gilt als persönlicher Berater derer und Fachmann in den verschiedensten Themen des Bauens.

 
 

Folgende Aufgaben zählen zu unserer Hauptaufgabe:

 
 

Kostenberechnungen

Submissionen, Vergaben und Werkverträge

Bauleitung vor Ort

Kostenkontrolle

Terminplanung und -Überwachung

Qualitätskontrolle

Abnahmen

Inbetriebnahme und Bauabrechnung

Ob private Bauherrschaft, Investoren oder öffentliche  Hand, gerne beraten wir Sie in oben aufgezählten Themen.

Mäusli Bau AG, Bauunternehmung, Bernstrasse 62, 3267 Seedorf, T 032 391 00 00, info(at)maeusli.ch

 

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